Gesetz zur Frauenquote ist kein Papiertiger

Angesichts der ablaufenden Frist zur Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Management zieht der Bundesverband der Personalmanager (BPM) ein erstes positives Fazit: „Das Gesetz zur Frauenquote trägt zu einem Wandel bei und schärft das Problembewusstsein in den Führungsetagen“, resümiert die Vizepräsidentin des BPM, Christa Stienen, „es gibt aber noch viel zu tun“.

Zwar seien die Karrierechancen für Frauen und Männer noch immer nicht überall gleich verteilt, was der äußerst geringe Anteil von weiblichen Vorständen bezeugt. Die Bekanntmachung der Zielvorgaben im Lagebericht schaffe jedoch Klarheit und Öffentlichkeit – innerhalb und außerhalb der Organisation. „Die Unternehmen stehen bei Besetzungen nun unter erhöhtem Rechtfertigungsdruck, in den eigenen Reihen nach weiblichen Talenten zu schauen und diese gezielt aufzubauen“, erläutert Stienen. „Eine vorausschauende Personalarbeit und systematische Nachfolgeplanung sind hier das A und O und bieten für die Unternehmen große Chancen“, gibt die Vizepräsidentin zu bedenken. Der BPM hat sich dabei schon von Beginn an für flexible Quoten eingesetzt und mit dem Dynamic Gender Index ein Berechnungstool für die zielgerichtete Entwicklung des Frauenanteils vorgelegt.

Die gesetzliche Frist zur Beschlussfassung der Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand, Aufsichtsrat und den zwei obersten Führungsebenen unterhalb des Vorstands für börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen endet am 30. September 2015.