Assekuranz
Unisex-Tarife bei den Assekuranzen!
Ist das ein Schritt in Richtung Gleichstellung? Unisex-Tarife bei den Assekuranzen. Für alle Versicherungsverträge, die ab dem 21.12.2012 abgeschlossen werden, gilt folgende EU-Vorgabe: Frauen und Männer sind in der Tariflandschaft gleich zu behandeln.
Die Versicherer sehen diese Innovation im Vertragsrecht zwar nach wie vor kritisch, sind aber trotzdem erleichtert, dass diese Regelung nur für Neuverträge Anwendung findet.
Besonders bei der Rentenversicherung und bei der Krankenversicherung zeigen sich für die Versicherten merkliche Änderungen. Die Assekuranzen haben in der Vergangenheit die Kalkulation der Risiken geschlechterspezifisch vorgenommen. Dies ist nach Auffassung des EuGH (Europäischer Gerichtshof) eine unerlaubte soziale Ungerechtigkeit. Als Grundlage zur Berechnung der Beiträge wurden bisher insbesondere bei der Lebensversicherung, der Rentenversicherung und der der Krankenversicherung statistische Werte verwendet. Frauen leben nachweislich länger als Männer und haben nach Auswertungen der Krankenkassen zudem völlig andere Krankheitsbilder. Die in der Vergangenheit daraus resultierenden Tariffestlegungen werden künftig nicht funktionieren.
Ebenfalls der finanzielle Vorteil der Frauen in der Kfz Versicherung wird ab Dezember 2012 nicht mehr existent sein. Denn auch in diesem Bereich wurden Statistiken als Bemessungsgrundlage verwendet. Obwohl Frauen nachweislich weniger Unfälle verursachen, müssen sie ab Ende 2012 die gleichen Beiträge bezahlen, wie Männer.
Vor allem die Entscheidung, dass die Bestandskundinnen und Kunden nicht von den Unisex Tarifen betroffen sind, wird von den Versicherungsunternehmen begrüßt. Anfänglich hieß es noch, dass alle Verträge anzupassen sind. Der administrative Aufwand und die Neukalkulation hätten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zu empfindlichen Kostensteigerungen geführt. Selbst die Gewährung gleicher Unisex-Tarife wird dazu führen, dass für manche Versicherte und manchen Versicherten die Beiträge sinken. Im Großen und Ganzen geht man jedoch davon aus, dass diese Neuorganisation für die meisten Kunden der Unternehmen eine Preissteigerung bedeutet. Auch die Überlegungen der Kundinnen und Kunden nach Bekanntgabe der neuen Beiträge den Versicherer zu wechseln, könnte einen bisher noch nicht überschaubaren Aufwand bedeuten.
Ob die EU-seitig vorgeschriebenen Unisex-Tarife in facto zur Gleichstellung beisteuern, lässt sich voraussichtlich erst Ende 2012 feststellen.
(Redaktion)
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Tags:- Gleichstellung
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