Das Recht von Vollzeit in Teilzeit zu wechseln

Mitarbeiter haben einen Anspruch darauf, ihre Stundenzahl im Büro zu verkürzen. Vorgesetzte dürfen einen Antrag auf Teilzeit wiederum nur unter strengen Voraussetzungen ablehnen. Das gilt übrigens insbesondere während und nach der Elternzeit. Wie Angestellte vorgehen sollten, wenn sie Arbeitsstunden reduzieren wollen, erklärt die Deutsche Anwaltauskunft.

Der Teilzeitanspruch gilt für alle Mitarbeiter, die mindestens seit sechs Monaten in einem Betrieb arbeiten, der mehr als 15 feste Beschäftigte hat. Auszubildende werden in dieser Rechnung übrigens nicht berücksichtigt. Weiterlesen….