Wer hat Angst vor Schröders Stufenplan?

Wer könnte von Bundesministerin Schröders Stufenplan betroffen sein? Immer noch unklar ist, bei wem die geforderte Verdreifachung der Frauen in Führungspositionen gemessen werden soll. Betrifft es nur Aufsichtsräte oder auch Vorstände? Sollen alle börsennotierten Unternehmen oder nur die „Dachse“ ins Stufenplan-Visier geraten? Oder jedes Unternehmen, das ein Kontrollorgan per Gesetz vorsehen muss? Career-Women hat nachgezählt, wie viele Unternehmen je nach Spielregel betroffen sind.

Auf Anfragen von Career-Women (Anfang Februar und Mitte März) erhielten wir jetzt vom Familienministerium eine kurze und knappe Antwort: „Der Stufenplan für mehr Frauen in Führungspositionen befindet sich in der Abstimmung mit anderen beteiligten Ministerien. Daher kann ich Ihnen leider keine weitergehenden Auskünfte geben.“ Wir haben uns daher schon mal die Frage gestellt, wie viele Unternehmen in Deutschland gesetzlich verpflichtet sind, einen Aufsichtsrat einzuberufen. Keine einfache Frage, wie sich heraustellt.

 15 Prozent börsennotierte Aktiengesellschaften

 In Deutschland gab es 2008 insgesamt 7.710 Aktiengesellschaften. Laut §§ 95–116 AktG sind alle AGs zur Einrichtung eines Kontrollorgans verpflichtet. Rund 1.000 AGs, also 13 Prozent, sind an der Deutschen Börse notiert und unterliegen dem Corporate Governance Kodex. Nimmt man die ausländischen Börsen hinzu, sind es etwa 1.230. Das heißt, dass jede sechste Aktiengesellschaft an der Börse notiert ist. In der DAX-Familie, also DAX, MDAX, SDAX und TecDAX, sind 160 Unternehmen geführt.

 Bundesregierung bei GmbHs über 500 Mitarbeiter überfragt

 Auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind gesetzlich zur Einrichtung eines Aufsichtsrats verpflichtet, wenn das Unternehmen mehr als 500 Beschäftigte zählt. Die Frage, wie viele das sind, läßt sich nicht beantworten. Das Statistische Bundesamt stellte uns eine Auswertung zur Verfügung, in der AGs und GmbHs zusammengefaßt sind. Danach gibt es in Deutschland rund 3.000 Kapitalgesellschaften mit mehr als 500 Mitarbeitern. Auch die Hans-Böckler-Stiftung, die normalerweise über verlässliches Datenmaterial verfügt, kennt keine genaue Zahl zu den betroffenen GmbHs. Und offensichtlich kann auch die Bundesregierung diese Frage nicht beantworten, so die Stiftung.

 Zur Einrichtung eines  Aufsichtsrats sind auch eingetragene Genossenschaften verpflichtet. Außerdem gibt es noch Unternehmen (bspw. GmbH, OHG oder KG), die freiwillig einen Aufsichtsrat in ihrer Satzung festgelegt haben, so genannte fakultative Aufsichtsräte. Sie alle zu zählen, überlassen wir Frau Schröder. Wir sind weiterhin gespannt, wann der Stufenplan offen gelegt wird und welche Unternehmen davon betroffen sein werden.