Keine Angst : Hier sparen Frauen Steuern

Der Frühling ist die Zeit der Steuererklärungen. Immer mehr Frauen nehmen diese selbst in Angriff und erledigen sie zu Hause am Computer über das Internet. Damit sie dabei kein Geld verschenken, sollten sie vorher einige Tipps zum Steuersparen beherzigen.

Steuern sparen mit Werbungskosten

Werden Arbeitsgeräte wie Laptops oder Tablets zumindest teilweise dienstlich genutzt, können diese als Werbungskosten von der Steuer abgesetzt werden. Wer beispielsweise häufig geschäftlich unterwegs ist und ein Tablet kauft, um unterwegs nicht nur mit der Familie Kontakt zu halten, sondern auch mit dem Kollegen im Büro oder mit Kunden, kann die Ausgaben steuerlich geltend machen. Auch bei Privatwagen, die zumindest ab und zu für dienstliche Fahrten genutzt werden, ist es möglich, Betriebsausgaben geltend zu machen.

Modernisierungen von der Steuer absetzen

Wer im eigenen Haus einen neuen Parkettboden verlegen oder die Wände neu streichen lassen hat, kann die Modernisierungskosten ebenfalls von der Steuer absetzen. Handwerkerleistungen können um 20 Prozent der Kosten von der Einkommensteuer abgesetzt werden – das kann eine ordentliche Ersparnis darstellen. Wenn beispielsweise der Maler insgesamt 1200 Euro für das Streichen der Räume berechnet, können 240 Euro davon von den Steuern abgezogen werden. Aber aufgepasst: Dies gilt nur für die Handwerkerleistung an sich, nicht für die Materialkosten.

Steuern sparen mit der Antibabypille

Es gibt etliche Kuriositäten im deutschen Steuerdschungel, die sich Frauen bei der Steuererklärung zunutze machen können. Generell gilt die Antibabypille zum Beispiel nicht als steuerlich absetzbar, weil sie zu den „typischen Kosten der Lebensführung“ gehört. Verschreibt der Arzt sie jedoch aufgrund von „Zyklusstörungen“ oder einer „hormonell bedingten Akne“, liegen medizinische Gründe vor und sie kann abgesetzt werden. Es lohnt sich also, ein gutes Verhältnis zum Frauenarzt zu haben, der das gewünschte Attest ausstellt. Auch wer aufgrund einer Krankheit unter Haarausfall leidet und sich eine Perücke anschafft, kann die Kosten als „außergewöhnliche Belastung“ absetzen – sofern der Arzt ein entsprechendes Attest ausstellt.

Steuern sparen mit der Steuerklasse

Ein einfacher Steuerrechner hilft dabei, die eigene Steuerklasse zu überprüfen. Gerade für verheiratete Paare lohnt es sich aufgrund des umstrittenen Ehegattensplittings nach wie vor, über einen Wechsel der Steuerklasse nachzudenken, um Steuern zu sparen. Gerade wenn ein Partner einen Karrieresprung gemacht hat und nun weitaus mehr verdient, lohnt es sich für beide, von IV/IV zu III/V zu wechseln. Besonders kompliziert wird es, wenn ein Partner arbeitslos geworden ist und Ersatzleistungen erhält oder wenn eine Babypause mit Elterngeld eingelegt wird: Hier kann eine professionelle Beratung sinnvoll sein, um für sich das Beste finanziell herauszuholen.