Es geht nicht um ein «starres Gesetzeskorsett»

NZZ… Es wäre an der Zeit, dass schweizerische Wirtschaftsverbände und Politiker die Fakten anerkennen: Es wird in Schweizer Unternehmen auch mit der Aktienrechtsreform keine Frauenquote geben.

Im revidierten Swiss Code heisst es nun allerdings nur: «Dem Verwaltungsrat sollen weibliche und männliche Mitglieder angehören.» Vorgaben in inhaltlich-quantitativer Hinsicht wurden keine gemacht. Grundsätzlich setzte man auf den «comply or explain»-Ansatz, der verlangt, dass man bei Nichterfüllen der Vorgaben sein Scheitern zumindest erklären muss. Damit wollte man sich noch mehr an den anerkannten internationalen Massstäben ausrichten. Weiterlesen….