Gesetzliche Frauenquote kurz vor Verabschiedung

Handelsblatt….. Ab 2016 soll die Quote bei dann anstehenden Gremien-Neuwahlen gelten, nicht aber für noch laufende Mandate. Wird die Quote nicht erfüllt, bleiben die Plätze laut Entwurf unbesetzt. Zudem ist eine Berichtspflicht der Unternehmen vorgesehen, ob sie die Quote erreichen konnten oder, falls nicht, welche Gründe das verhinderten. Wer die Wahl des Aufsichtsrats vor Ende 2015 abschließt, unterliegt noch dem alten Recht. Das heißt, die Mandate bleiben dann für die volle Laufzeit gültig.

Neben den börsennotierten oder mitbestimmten Unternehmen wollen Schwesig und Maas auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eingetragene Genossenschaften (eG) zur Frauenförderung verpflichten. Der Entwurf geht von insgesamt etwa 3500 betroffenen Unternehmen aus. Eine Mindestquote soll es für sie aber nicht geben.

Ausgenommen sind Unternehmen mit der Rechtsform SE (Societas Europaea). U.a. Fresenius, Allianz, BASF und Eon. Auch die Aktionäre des Softwarekonzerns SAP hatten einer Umwandlung zur SE zuletzt zugestimmt. Unternehmen wie der Baukonzern Bilfinger, Escada, Puma, Hannover Rück oder Sixt sind inzwischen ebenfalls eine sogenannte Europa-AG. Mehr…..

Leitlinien zum „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst“ vom 24.3.2014, siehe pdf