Anwältin werden: Karriere im Süden Baden-Württembergs

Der Frauenanteil in der Justiz liegt je nach Bereich (etwa Staatsanwaltschaft, Verwaltungsgerichte etc.) bei 25 bis 40 Prozent. Bis zur absoluten Gleichheit bei der Geschlechterverteilung ist es also noch ein Stück;

Der Frauenanteil in der Justiz liegt je nach Bereich (etwa Staatsanwaltschaft, Verwaltungsgerichte etc.) bei 25 bis 40 Prozent. Bis zur absoluten Gleichheit bei der Geschlechterverteilung ist es also noch ein Stück; gleichzeitig zeigen diese Zahlen, dass Anwältinnen keine Rarität mehr sind. Dabei zeigen sich auch Unterschiede zwischen den Regionen: So sind die Karrierechancen für Anwältinnen im Süden Baden-Württembergs recht hoch, dementsprechend viele Fachkräfte gibt der Markt dort her.

Eine positive Entwicklung in Zahlen ausgedrückt

Erst im Sommer dieses Jahres gab es Neues zu vermelden aus der Baden-Württemberger Juristenbranche: Anwälte müssen seit dem 1. August keine Krawatte mehr vor Gericht tragen. Die formelle Lockerung wird als Zeichen der maßvollen Modernisierung gesehen. Interessant ist das – praktisch gesehen – nur für das starke Geschlecht; gleichzeitig beweist es jedoch, dass es auch in derart klassischen Branchen durchaus Wandel gibt.

Und dieser zeigt sich auch anhand der wachsenden Frauenquote. Dazu einige konkrete Zahlen:

-1970 betrug die Frauenquote unter den zugelassenen Anwälten 4,5 Prozent.

– 1990 lag sie bei 15 Prozent.

– 2006 waren es bereits knapp 30 Prozent.

– 2011 waren es 32 Prozent.

Der Süden Baden-Württembergs leistete (und leistet immer noch) einen wichtigen Beitrag zu dieser Entwicklung. Keine Frage: Die guten Aussichten für Anwältinnen passen zur generell starken Wirtschaftslage Baden-Württembergs. Kanzleien wie Pohl-Sitzler in Freiburg haben diesen Trend längst erkannt und unterstützt; dank vieler Tätigkeitsschwerpunkten haben Frauen dort die Möglichkeit, sich in verschiedene Richtungen zu entwickeln.

Darüber hinaus gilt in der Anwaltsbranche dieselbe Erkenntnis, wie sie auch in anderen Wirtschaftszweigen inzwischen angekommen ist: Frauen in Top-Jobs sind eine Bereicherung auf allen Ebenen. Abteilungen mit relativ ausgewogenem Geschlechterverhältnis profitieren von den Synergien, die durch die (natürlich bedingten) unterschiedlichen Denkweisen entstehen. Von „besser“ oder „schlechter“ kann dabei nicht die Rede sein; im Endeffekt geht es um positive Ergänzungseffekte.

In hochqualifizierten Berufsfeldern wie der „Juristerei“ gilt das umso mehr. Nicht ohne Grund werden weibliche Fachkräfte mittlerweile als unternehmerisch notwendig bezeichnet, im vergangenen Jahr machte ein Artikel mit der Schlagzeile „Die Zukunft der Anwaltschaft ist weiblich“ auf sich aufmerksam.

Das zeigt sich auch bei den Richterposten: Etwa 20.000 Anwälte in Deutschland sind als Richter zugelassen, der Frauenanteil beträgt 33 Prozent. Beim „Nachwuchs“, also jungen Richtern auf Probe, machen Frauen allerdings schon 50 bis 60 Prozent aus. Ein klarer Fingerzeig also, in welche Richtung es geht.

Unterschiedliche Erwartungen und Prioritäten

Beim Blick auf die Verteilung innerhalb der Anwaltsbranche zeigen sich dennoch Unterschiede zwischen Männern und Frauen. Auffällig: Anwältinnen arbeiten häufiger in Kleinkanzleien und betreuen seltener gewerbliche Mandanten. Im Steuerrecht sind Anwältinnen nicht allzu häufig zu finden, dafür bevorzugt im Familien- und Sozialrecht sowie in der Mediation.

Durch die insgesamt steigende Quote an weiblichen Anwälten sowie den wachsenden Bedarf an juristisch ausgebildeten Fachkräften werden sich viele Kanzleien und Unternehmen umstellen müssen. Einfach ausgedrückt: Sie müssen attraktiver für Frauen werden, und damit sind vor allem die Aufstiegschancen gemeint.

Was bleibt, ist die Frage nach dem geeigneten Weg. Denn dass Anwältinnen immer wichtiger werden, steht außer Frage, sei es durch einen natürlichen, sich selbst regulierenden Prozess oder per festgelegter Quote.