Ehegattenbesteuerung: Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag schafft fiskalische Spielräume

Die Abschaffung des Ehegattensplittings zugunsten einer Individualbesteuerung mit übertragbarem Grundfreibetrag könnte gut 15 Milliarden Euro Mehreinnahmen erzielen. Das Arbeitsangebot von verheirateten Frauen würde spürbar steigen. Belastet würden vor allem besserverdienende Ehepaare mit ungleichen Einkommen. Übergangregelungen zum Vertrauensschutz für bestehende Ehen, Ehepaare mit kleineren Kindern oder ältere Ehepaare würden diese Mehrbelastungen mindern, allerdings auch Steuermehreinnahmen und das zusätzliche Arbeitsangebot zunächst reduzieren.

Die Steuermehreinnahmen können verwendet werden, um private Haushalte zu entlasten. Eine aufkommensneutrale Senkung des Einkommensteuertarifs würde vor allem ledige Steuerpflichtige entlasten. Eine aufkommensneutrale Verwendung für Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen würde vor allem Familien mit Kindern zugutekommen. Belastet würden nur noch Ehepaare mit hohen Einkommen und hohem Splittingvorteil.

In: DIW Wochenbericht 84 (2017), 13, S. 247-255
http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.555128.de/17-13-1.pdf

Reform des Ehegattensplittings würde Arbeitsanreize für Zweitverdiener verbessern: Interview mit Katharina Wrohlich
In: DIW Wochenbericht 84 (2017), 13, S. 256
http://www.diw.de/documents/publikationen/73/diw_01.c.555132.de/17-13-2.pdf

Zusammenfassende Presseinformation:
http://www.diw.de/de/diw_01.c.555170.de