Kleine Geschenke für Geschäftsfreunde – Ideen und Tipps

Kleine Geschenke erhalten nicht nur private Freundschaften, sondern sind auch im Geschäftsleben üblich, um Kontakte zu pflegen. Dabei ist es nicht immer einfach, den Geschmack der beschenkten Person zu treffen. Im folgenden Artikel gibt es ein paar originelle Geschenkideen, mit denen man immer richtig liegt, und wichtige Tipps zur steuerlichen Absetzbarkeit.

Tolle Ideen für originelle Geschenke

Ob zu Weihnachten, zum Geburtstag oder beim Geschäftstermin – je nach Anlass und Beziehung zu dem Geschäftspartner sollte die kleine Aufmerksamkeit unterschiedlich ausfallen. Immer eine gute Wahl ist ein schöner Blumenstrauß, im Idealfall mit den Lieblingsblumen des Beschenkten. Die floralen Grüße lassen sich auch prima per Blumenversand verschicken. So gibt es zum Beispiel bei Blume2000 eine große Auswahl an frischen Blumen und diversen anderen Geschenkideen: Unter anderem kann man hier Champagner, Sachertorten und Geschenksets mit italienischen Köstlichkeiten bestellen.

Geschäftsfreunde freuen sich aber nicht nur über blumige Deko für ihr Büro, sondern wissen es auch zu schätzen, wenn das Geschenk einen konkreten Nutzen erfüllt. Einzigartig wird es, wenn es mit dem Firmenlogo versehen wird. Hier ein paar Vorschläge für nützliche Geschenke, deren Design individuell gestaltet werden kann:

● hochwertige Schreibgeräte wie Füllfederhalter und Kugelschreiber

● Smartphone-Hülle für Mobiltelefone

USB-Karte im Scheckkartenformat

● Kalender mit Fotos der Mitarbeiter

● Produkte in Schokoladenform

● Solar-Ladestation für Mobilgeräte

Die kleine Aufmerksamkeit für den Geschäftspartner bleibt diesem nur dann in Erinnerung, wenn sie sich von der Masse anderer Geschenke abhebt. Besonders bei großen Anlässen wie Weihnachten oder einem Firmenjubiläum lohnt es sich daher, für die Auswahl des richtigen Geschenks ein Kreativ-Meeting einzuberufen.

Geschenke steuerlich absetzen

Geschenke für Geschäftskunden werden in einem bestimmten Rahmen steuerlich subventioniert. Wenn ihr Wert die Freigrenze von 35 Euro pro Jahr und Empfänger nicht überschreitet, dürfen sie als Betriebsausgaben verrechnet werden und der Vorsteuerabzug ist möglich. Sobald das Geschenk mehr als 35 Euro kostet, gilt es nicht mehr als Betriebsausgabe und der Vorsteuerabzug entfällt. Dabei handelt es sich nach dem Steuerrecht um betrieblich veranlasste Geschenke. Sie zeichnen sich dadurch aus, dass sie Geschäftsbeziehungen zu der beschenkten Person anbahnen, sichern oder verbessern sollen. In der Regel gehören Kunden und Lieferanten zu den Geschäftskontakten sowie Vertreter und andere wichtige Geschäftsfreunde. Eigene Mitarbeiter zählen allerdings nicht dazu.