Frauenquote und Mindestlohn – Gute Zeiten für mehr Gerechtigkeit?

Eine verbindliche Geschlechterquote für neubesetzte Aufsichtsräte und ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn – in diesen Punkten ist sich die Große Koalition einig. Ihr hehres Ziel: mehr Gerechtigkeit auf dem deutschen Arbeitsmarkt. Empirische Befunde der experimentellen Wirtschaftsforschung zeigen allerdings, dass beide Pläne die Arbeitswelt keineswegs gerechter machen würden.

Neben den bekannten Problemen der Effizienz und Treffsicherheit von Mindestlohn und Frauenquote vernachlässigt die öffentliche Debatte, dass politische Interventionen Fehlanreize mit sich bringen. Wie diese aussehen, zeigen ökonomische Experimente, durch die politische Interventionen isoliert betrachtet und Ursache-Wirkungs-Zusammenhänge identifiziert werden können.

Zwei Befunde der experimentellen Wirtschaftsforschung, die das IW Köln in einer neuen Studie analysiert, belegen eindeutig, dass sowohl die Frauenquote als auch der Mindestlohn das Gerechtigkeitsempfinden beeinflussen – allerdings nicht wunschgemäß:

Die Personalauswahl durch eine Quote wird demnach als weniger gerecht empfunden und die Kooperationsbereitschaft in entsprechenden Teams sinkt. Denn Menschen wollen, dass Führungspositionen allein mit Blick auf die Leistung und nicht aufgrund irrelevanter Kriterien wie dem Geschlecht besetzt werden.

Die Einführung eines Mindestlohns führte im ökonomischen Experiment zu insgesamt steigenden Lohnerwartungen – auch oberhalb der Lohnuntergrenze. Selbst als der Mindestlohn wieder abgeschafft wurde, blieben die erhöhten Erwartungen bestehen – denn die Einstellung, was ein gerechter Lohn ist, hatte sich verändert.

Einmal eingeführt, lässt sich eine politische Maßnahme nicht ohne weiteres rückgängig machen. Einstellungen und Gerechtigkeitswahrnehmung haben sich nachhaltig an den neuen Status Quo angepasst.

Dr. Mara Ewers
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