Unstatistik des Monats: Quote ist nicht gleich Quote

Heiko Maas (Justizminister) und Katarina Barley (Familienministerin) berichteten in einer Pressekonferenz, dass das Ziel der Quote nahezu erreicht sei, da der Frauenteil in den betreffenden Aufsichtsräten von 25 Prozent im Jahr 2016 auf aktuell 28,1 Prozent gestiegen sei. Diese Aussage ist bezogen auf die Erfüllung der Frauenquote falsch.

Wenn alle Unternehmen inzwischen 28,1 Prozent Frauenanteil im Aufsichtsrat hätten, dann wäre die 30-Prozent Quote auch wirklich in greifbarer Nähe. Jedoch lebt diese Zahl von jenen Unternehmen, welche bereits einen sehr hohen Anteil haben, was das Problem bei vielen anderen verdeckt. Beispielsweise hat Bilfinger eine Frauen-Quote von 50 Prozent (sechs Frauen von zwölf), während Porsche eine Quote von 0 Prozent (0 Frauen von 12) hat.

Die Aussage, dass die bis 2020 zu erfüllende Frauenquote in Aufsichtsräten fast schon erreicht ist, ist falsch. Vielmehr liegt bis zur Zielerreichung wahrscheinlich noch ein langer Weg vor uns. Wo liegt der Fehler? Die gesetzlich festgelegte Quote gilt tatsächlich nicht, wie obige Aussagen vermuten lassen, für die Aufsichtsräte als Gesamtheit, sondern für jedes einzelne Unternehmen. Der Anteil der Frauen an allen Aufsichtsräten der betroffenen Unternehmen liefert damit keinerlei Aufschluss über die Zielerreichung des Gesetzes. Hierfür müsste man vielmehr den Anteil derjenigen Unternehmen betrachten, die diese Quote erfüllen. Die auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) veröffentlichten Daten zeigen, dass aktuell nur 51 der 105 (also knapp 49 Prozent) gelisteten Unternehmen die 30-Prozent-Quote bereits erfüllen (s. https://www.bmfsfj.de/quote/daten.html). Dabei verdeutlicht das Ministerium zwar die Gesamtentwicklung des Frauenanteils in Aufsichtsräten zwischen 2015 und 2017 in einer schön animierten Graphik. Die eigentlich relevante Zahl – die Entwicklung der Anzahl der Unternehmen, die die 30%-Quote erfüllen – lässt sich mit den zur Verfügung gestellten Daten jedoch nicht nachvollziehen.