Neue Frauenquote beschäftigt die Gerichte

WAZ….. Die von der rot-grünen Landesregierung eingeführte neue Frauenquote für den Öffentlichen Dienst sorgt weiter für Ärger in der Beamtenschaft und beschäftigt inzwischen die Gerichte.

Rot-Grün hatte zum 1. Juli gesetzlich festgeschrieben, dass Frauen bei Beförderungsstellen im NRW-Landesdienst bereits dann den Vorzug vor ihren männlichen Kollegen erhalten sollen, wenn nur eine „im Wesentlichen gleiche Eignung“ vorliegt. Experten hatten vor diesem unbestimmten Rechtsbegriff gewarnt. Weiterlesen…..

Rot-Grün hatte zum 1. Juli gesetzlich festgeschrieben, dass Frauen bei Beförderungsstellen im NRW-Landesdienst bereits dann den Vorzug vor ihren männlichen Kollegen erhalten sollen, wenn nur eine „im Wesentlichen gleiche Eignung“ vorliegt. Experten hatten vor diesem unbestimmten Rechtsbegriff gewarnt.

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http://www.derwesten.de/politik/neue-nrw-frauenquote-beschaeftigt-die-gerichte-id12076695.html#plx735219546Rot-Grün hatte zum 1. Juli gesetzlich festgeschrieben, dass Frauen bei Beförderungsstellen im NRW-Landesdienst bereits dann den Vorzug vor ihren männlichen Kollegen erhalten sollen, wenn nur eine „im Wesentlichen gleiche Eignung“ vorliegt. Experten hatten vor diesem unbestimmten Rechtsbegriff gewarnt.

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