Erste Deadline für Zielgrößen in Aufsichtsrat, Vorstand und oberem Management

Am 30. September 2015 läuft die Frist für rund 3.500 Unternehmen ab, ihre festgelegten Zielgrößen zur Frauenquote zu machen. Die Unsicherheit in den Unternehmen ist groß. Ein offizieller Leitfaden von EAF und KPMG zum Gesetz soll Hilfestellung geben.

Quelle BMJV und BMFSFJ:

„Die zweite Maßnahme zur Förderung des Anteils weiblicher Führungskräfte ist die Einführung von Verpflichtungen für Aufsichtsräte und Vorstände von mitbestimmungspflichtigen oder börsennotierten Unternehmen, Zielgrößen zur Erhöhung des Frauenanteils und Fristen zu deren Erreichung in Aufsichtsrat, Vorstand und den oberen Managementebenen festzulegen.

Der Kreis der betroffenen Unternehmen erfasst neben der Aktiengesellschaften (AG) und der Kommanditgesellschaften auf Aktien (KGaA) auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), eingetragene Genossenschaften (eG) und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit (VVaG).“