WELT ONLINE…. Die geplante gesetzliche Einführung einer Frauenquote von 50 Prozent bei Kommunalwahlen könnte zum Zankapfel werden. Denn eine gesetzliche Vorgabe, bei Kommunalwahlen in Baden-Württemberg Wahlvorschläge paritätisch mit Männern und Frauen zu besetzen, wäre verfassungswidrig.
Dies geht aus einem am Dienstag bekanntgewordenen Rechtsgutachten des SPD-geführten Innenministeriums hervor, das der Nachrichtenagentur dapd vorliegt. Die Grünen im Landtag dringen dennoch auf eine Einführung, die SPD-Fraktion sieht keine Chance für gesetzliche Vorgaben. Weiterlesen…