DURCHBRUCH FÜR DIE FRAUEN?

Berlin, 11.12.2014: Die Bundesregierung hat in der heutigen Kabinettssitzung den Weg für das Gesetz für eine gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen frei gemacht. FidAR begrüßt das Votum – nun sollten Bundestag und Bundesrat zügig dafür sorgen, dass das Gesetz kurzfristig Anfang 2015 in Kraft treten kann.

„Ein zähes Ringen ist zu Ende. Wir werden alle Kraft dafür benötigen, dass in den Unternehmen aus dem Teilhabegesetz eine Erfolgsgeschichte wird“, betont FidAR-Präsidentin Monika Schulz-Strelow. „Auf dem Tisch liegt ein guter Rahmen – für manche zu wenig, für andere zu viel. Für uns ist entscheidend, dass jetzt nicht mehr diskutiert, sondern gehandelt wird. Insbesondere für Unternehmen, die bislang noch keine Frauen im Aufsichtsrat haben, gibt es jetzt viel zu tun! Die Politik darf jetzt nicht erschöpft zurücksinken. Dieser Kabinettsbeschluss ist erst der Anfang, der Kulturwandel muss jetzt beginnen. Auf die Bundesregierung wartet auch noch der europäische Gesetzesentwurf für eine Mindestquote von Frauen in Führungspositionen, den Deutschland bisher blockiert hat.“

„Kurz vor Weihnachten muss es erlaubt sein, den Akteuren einen Wunsch mit auf den Weg zu geben“, so Schulz-Strelow: „Wichtig wäre, dass die Medien weiterhin sachlich die Diskussion begleiten. Nur über eine kritische und gut informierte Öffentlichkeit lassen sich solche Zukunftsfragen angehen. Die Gewerkschaften sollten den Kulturwandel in ihren eigenen Reihen voranbringen und in den Unternehmen aktiv unterstützen, indem sie dafür sorgen, dass mehr Frauen auf die Arbeitnehmerbänke der Aufsichtsräte kommen. Viele Manager, mit denen wir in den letzten Wochen diskutiert haben, sollten ihre eigene Position überdenken und sich von überkommenen Stereotypen trennen. Die Frauen in Führungspositionen der Wirtschaft sollten sich stärker bewusst machen, dass sie eine Vorbildfunktion einnehmen und sich noch besser positionieren müssen.“

Positiv sieht FidAR die nachträgliche Aufnahme der Europäischen Aktiengesellschaft in den Geltungsbereich des Gesetzes. „Es ist gut, dass für die SE kein Schlupfloch geschaffen wurde“, erklärt Schulz-Strelow. „Es wäre nur schwer vermittelbar gewesen, Konzerne wie die BASF SE außen vor zu lassen. Schon jetzt ist der Kreis der börsennotierten und voll mitbestimmten Unternehmen, für die eine starre Quote bei Neubesetzungen von 30 Prozent Frauen in Aufsichtsräten gelten wird, mit ca. 100 sehr überschaubar.“

Ihre Ansprechpartnerin

Monika Schulz-Strelow, Präsidentin FidAR – Frauen in die Aufsichtsräte e. V.
Tel.: +49 (30) 887 14 47 13, E-Mail: monika.schulz-strelow@fidar.de