Promovierendenkonvent gegründet

Doktoranden der Universität Ulm haben den ersten Promovierendenkonvent in Baden-Württemberg gegründet. Die Vorstandsmitglieder wollen ihre Kommilitonen vor allem in Ordnungsfragen rund um die Promotion unterstützen, sie beispielsweise gegenüber Doktormutter oder -vater vertreten und sich untereinander vernetzen. Das erste wichtige Projekt ist die Mitarbeit an der Rahmenpromotionsordnung, die für alle Doktoranden der Universität Ulm gilt und dem neuen Landeshochschulgesetz entspricht.

Was tun, wenn der Doktorvater die dringend benötigte Rückmeldung zum Versuchsaufbau verweigert? Oder das Promotionsvorhaben der angehenden Medizinerin einfach fallen lässt? In solchen Fällen verhindern oft Abhängigkeiten eine direkte Aussprache. „Bisher hatten Doktoranden an der Uni keine Interessenvertreter. Wer als Promotionsstudent eingeschrieben war, wandte sich womöglich an die Studierendenvertretung. Doch für viele Probleme – zum Beispiel die Promotionsordnung betreffend – gab es keine Ansprechpartner“, umreißt Benjamin Menhorn die Ausgangslage. Deshalb hat der Doktorand am Institut für Eingebettete Systeme/Echtzeitsysteme mit Kommilitonen den ersten Promovierendenkonvent (ProKo) Baden-Württembergs ins Leben gerufen. Das neue Landeshochschulgesetz (LHG) machte die Gründung möglich.

Der Konvent ist eine Plattform für alle, die an der Uni Ulm eine Promotion anstreben oder bereits an ihrer Doktorarbeit schreiben. Die sieben Vorstandsmitglieder wollen ihren Kommilitonen vor allem in Ordnungsfragen und bei organisatorischen Dingen rund um die Promotion zur Seite stehen, sie beispielsweise gegenüber Doktormutter oder -vater vertreten und die Vernetzung untereinander vorantreiben. Zudem halten sie eine Liste mit Ansprechpartnern bereit – von der Gleichstellungsbeauftragten bis zur Schwerbehindertenvertretung. „Oft hilft es schon, ein Problem mit anderen Doktoranden zu besprechen“, sagt Benjamin Menhorn, dem sein kürzlich abgeschlossenes Fernstudium in Rechtswissenschaften bei Fragen zur Promotionsordnung und sonstigen rechtlichen Hintergründen zugutekommt.
Das Problem an der Uni Ulm: Bisher sind Doktorandinnen und Doktoranden nicht zentral erfasst, was einen Austausch erschwert. Eingeschrieben sind rund 800 von ihnen, dazu kommen etliche Externe und internationale Promovierende, die für eine begrenzte Zeit in Ulm sind. Ab sofort versucht der ProKo-Vorstand, diese Zielgruppe bei der Einschreibung über die Promotionssekretariate zu erreichen. Außerdem informieren sie über eine „Werbekampagne“ an der Uni, ihre Webseite und sie planen einen Stammtisch: „Ich selbst promoviere in Mathematik mit Anknüpfungspunkten zur Informatik. Womöglich arbeitet ein Informatiker oder eine Informatikerin an einem verwandten Thema und wir könnten von einem Erfahrungsaustausch profitieren“, sagt etwa Michael Gentner, Vorstandsmitglied des Promovierendenkonvents.

Andere Fächer, andere Herausforderungen: Im siebenköpfigen Gründungsvorstand des Promovierendenkonvents sind Doktoranden aller Fakultäten und aus der Internationalen Graduiertenschule für Molekulare Medizin vertreten. Als angehender Arzt weiß etwa Maximilian Bonk, welche Schwierigkeiten auf seine promovierenden Kommilitonen zukommen können: „In der Medizin laufen viele Doktorarbeiten neben dem Studium ab. Dadurch ist nicht immer eindeutig, ob an einem Institut erbrachte Leistungen als studentische Mitarbeit oder Promotion gelten. Uns sind Fälle bekannt, in denen die Studierenden über mehrere Monate recherchiert haben und von einer Doktorarbeit ausgegangen sind, der Betreuer jedoch von studentischen Mitarbeit.“, berichtet Bonk, der im neuen „Trauma-Sonderforschungsbereich“ promoviert und mit dem bisherigen Verlauf seiner Arbeit hochzufrieden ist.

Das bisher wichtigste Projekt des ProKo-Vorstands ist die Mitarbeit an der Rahmenpromotionsordnung, die für alle Doktoranden der Universität Ulm gilt und dem neuen LHG entspricht. Den Interessenvertretern ist es besonders wichtig, dass grundsätzlich eine Promotionsvereinbarung zwischen Doktoranden und Betreuern geschlossen wird.
Zudem konnten sie erreichen, dass die Haftung beider Seiten auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt wird: Nur wenn der Professor nachweislich die Betreuung vernachlässigt oder der Doktorand tatsächlich nicht an seinem Promotionsprojekt arbeitet, ist eine Haftung vorgesehen. Weiterhin soll die Notengebung vereinheitlicht werden.
Mindestens eine halbe Stunde am Tag sowie viele „Sitzungsmarathons“ haben die Vorstandsmitglieder in der Aufbauphase investiert. Priorität hat auch die Arbeit an der Webseite, auf der sich der Promovierendenkonvent vorstellt. In Zukunft werden hier auch häufig gestellte Fragen beantwortet.

Tatsächlich wird der Gründungsvorstand bereits im Oktober abgelöst, denn mehrere Mitglieder stehen kurz vor der Abgabe ihrer Doktorarbeit. Die neuen Vertreter werden im Zuge der Gremienwahlen im Juni gewählt und sich bestimmt ebenso engagiert für die Belange der Ulmer Promovenden einsetzen wie ihre Vorgänger.

Weitere Informationen:
Benjamin Menhorn, benjamin.menhorn@uni-ulm.de, 0731 50-24177