Juristinnen für Gleichstellung der Frau in Gesellschaft, Beruf und Familie

Der Deutsche Juristinnenbund, djb, kann auf fast ein Jahrhundert der aktiven Mitgestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen zurückblicken: 1914 gründeten engagierte Juristinnen den „Deutschen Juristinnenverein“, der die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen erkämpfte, jedoch nach Hitlers Machtergreifung seine Arbeit einstellen musste.

Der Deutsche Juristinnenbund (djb) nimmt Einfluss auf aktuelle rechts- und sozialpolitische Fragestellungen. Sein Ziel ist die Förderung der Wissenschaft durch Fortentwicklung des Rechts auf zwei wesentlichen Schwerpunktgebieten: der Gleichberechtigung und Gleichstellung der Frau in Gesellschaft, Beruf und Familie sowie der rechtlichen Absicherung der Lebenssituation von Kindern und alten Menschen. Hierzu arbeitet der djb mit anderen Vereinigungen auch auf internationaler Ebene zusammen.

Ständige und Nichtständige Kommissionen des djb erarbeiten Stellungnahmen und Rechtsgutachten zu Themen wie:

– Arbeits-, Gleichstellungs- und Wirtschaftsrecht
– Zivil-, Familien- und Erbrecht, Recht anderer Lebensgemeinschaften
– Strafrecht
– Recht der sozialen Sicherung, Familienlastenausgleich
– Öffentliches Recht, Europa- und Völkerrecht
– Gewalt gegen Frauen und Kinder

Aktivitäten
Die Mitglieder des djb profitieren von der Vernetzung und vom intensiven Wissensaustausch über gegenwärtige Rechtsfragen – etwa in überregionalen Seminaren, Vorträgen oder auf wissenschaftlichen Konferenzen. Eine Vielzahl weiterer Veranstaltungen auch auf regionaler Ebene ermöglicht außerdem den persönlichen und beruflichen Erfahrungsaustausch. Der djb wirkt durch Stellungnahmen und die Teilnahme an Anhörungen in Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht und den obersten Gerichten der Länder mit. Er wendet sich mit Anregungen und Kritik an die Parlamente, Regierungen und Verwaltungen des Bundes und der Länder sowie an die Medien. Er wird regelmäßig zu aktuellen Gesetzvorhaben gehört.

Veröffentlichungen
Der Verband gibt verschiedene Publikationen heraus, darunter die „Zeitschrift des Deutschen Juristinnenbundes“ (djbZ) und eine Schriftenreihe zu aktuellen frauenrechtspolitischen Fragestellungen. Das 2005 erschienene „Juristinnenlexikon“ dokumentiert die persönliche und berufliche Geschichte „früher“ Juristinnen. Auf der Internetseite www.djb.de sind alle Arbeitsergebnisse abrufbar, daneben vermittelt sie einen Eindruck vom vielfältigen Verbandsleben. Die djb-Stellungnahmen belegen, warum und auf welchen Gebieten es auch heute noch unbedingt notwendig ist, die Gesetzgebung im Interesse von Frauen, Kindern und älteren Menschen mit frauenspezifischem und juristisch-fachlichem Blick zu begleiten. In Anerkennung hervorragender rechts- oder wirtschaftswissenschaftlicher Arbeiten vergibt der djb alle zwei Jahre den Marie Elisabeth Lüders-Wissenschaftspreis.

Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist interessant für Juristinnen und Wirtschaftswissenschaftlerinnen, die sich mit Gesetzgebung, Frauenrechtspolitik und verwandten Themen befassen. Dies gilt ebenso, wenn sie diese Arbeit unterstützen möchten, ohne selbst aktiv zu werden. Auch junge Juristinnen sind im Netzwerk des djb gut aufgehoben. Über eigene Stammtische und Mailinglisten tauschen sie sich bundesweit über Fragen rund um Ausbildung, Berufseinstieg und Karriere aus.

„Der Deutsche Juristinnenbund war und ist das Netzwerk meiner Wahl, wenn es darum geht, aktiv auf das rechts- und frauenpolitische Geschehen in Deutschland und Europa Einfluss zu nehmen. Beachtlich, was der Verband in den Jahrzehnten seines Bestehens geleistet und erreicht hat.“ (Dr. h. c. Renate Jaeger, Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Straßburg, Richterin des Bundesverfassungsgerichts a. D.)

Geschichte des djb
Der djb kann auf fast ein Jahrhundert der aktiven Mitgestaltung rechtlicher Rahmenbedingungen zurückblicken: 1914 gründeten engagierte Juristinnen den „Deutschen Juristinnenverein“, der die Zulassung von Frauen zu juristischen Berufen erkämpfte, jedoch nach Hitlers Machtergreifung seine Arbeit einstellen musste. 1948 fanden sich sieben engagierte Kolleginnen zur Nachfolgeorganisation des Deutschen Juristinnenvereins zusammen, die heute djb heißt. Zu den mittlerweile rund 2.800 Mitgliedern zählen u. a. Ministerinnen und Senatorinnen, Richterinnen des Bundesverfassungsgerichts und an den obersten Bundesgerichten. Außerdem gehören zu ihnen zahlreiche in leitenden Positionen tätige Frauen in Wirtschaft, Justiz, Verwaltung und Wissenschaft.

Informationen zur Mitgliedschaft und Kontakt:
Deutscher Juristinnenbund, Bundesgeschäftsstelle, Anklamer Str. 38, 10115 Berlin, Tel. 030 / 44 32 70-0, Fax 44 32 70-22, E-Mail geschaeftsstelle@djb.de, Web www.djb.de