Präsidentin der Bucerius Law School zur Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt

Der Richterwahlausschuss des Deutschen Bundestages hat heute Prof. Dr. Doris König, Präsidentin der Bucerius Law School und Inhaberin des Claussen-Simon-Stiftungslehrstuhls für Internationales Recht, zur Richterin am Bundesverfassungsgericht gewählt. Doris König wird Nachfolgerin von Prof. Dr. Gertrude Lübbe-Wolff im Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter am Bundesverfassungsgericht haben eine Amtszeit von zwölf Jahren und können nicht wiedergewählt werden.

Prof. Dr. Michael Göring, Vorstandsvorsitzender der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius: „Die ZEIT-Stiftung beglückwünscht Frau Prof. König zu dem ehrenvollen Ruf nach Karlsruhe. Frau König gehört seit Anbeginn zur Bucerius Law School, sie ist Mitglied des Lehrkörpers seit dem Jahr 2000. Aus der Mitte der Hochschule wurde sie 2012 zur Präsidentin gewählt. Wir sehen ihren Gang nach Karlsruhe also mit einem lachenden und einem weinenden Auge: Das Bundesverfassungsgericht gewinnt eine großartige Juristin, wir hingegen verlieren eine vorbildliche akademische Lehrerin und Führungskraft an der Spitze der ersten privaten Hochschule für Rechtswissenschaft in Deutschland.“

Doris König, geboren 1957 in Kiel, ist seit 1. Oktober 2012 Präsidentin der Bucerius Law School und Inhaberin des Claussen-Simon-Stiftungslehrstuhls für Internationales Recht an der Bucerius Law School. Dort war sie bereits von 2000 bis 2012 Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Allgemeine Staatslehre, Völker- und Europarecht.

König studierte Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und absolvierte 1980 das Erste Juristische Staatsexamen. Es folgte ein Postgraduiertenstudium an der University of Miami School of Law mit dem Abschluss eines „Master of Comparative Law“ (M.C.L.) im Jahr 1982. Nach dem Zweiten Juristischen Staatsexamen arbeitete sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin im Institut für Internationales Recht an der Universität in Kiel.

Der Promotion im Bereich des internationalen Seerechts folgte eine Tätigkeit als Richterin am Landgericht Hamburg (1989 bis 1992). Im Anschluss daran kehrte sie als wissenschaftliche Assistentin an das Kieler Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht zurück. Im Dezember 1998 folgten die Habilitation mit einer Arbeit zur verfassungsrechtlichen Problematik des europäischen Integrationsprozesses und die Erteilung der venia legendi für die Fächer „Öffentliches Recht, einschließlich Allgemeine Staatslehre, Völker- und Europarecht“. Von 1999 bis 2000 übernahm Doris König Lehrstuhlvertretungen in Saarbrücken, Halle (Saale) und Kiel.

Seit 2004 ist König Mitglied des Völkerrechtswissenschaftlichen Beirats des Auswärtigen Amtes und Vorsitzende des Vorstands der Internationalen Stiftung für Seerecht (International Foundation for the Law of the Sea – IFLOS). Seit 2007 ist sie Mitglied des Vorstands der Studienstiftung des deutschen Volkes und seit 2008 deutsches Mitglied des Ständigen Schiedshofs in Den Haag.

Website von Prof. Dr. Doris König, M.C.L.: http://www.law-school.de/prof_dr_doris_koenig_mcl.html