Rechte von Müttern in Teilzeitjobs gestärkt

MDR…. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat in einem Revisionsprozess junge Mütter in ihrem Recht auf Teilzeitarbeit gestärkt. Arbeitgeber stimmte Teilzeit zunächst zu

Geklagt hatte eine Frau, die nach Geburt ihres Kindes im Jahre 2008 in ihren Beruf zurückkehrte und zunächst zweimal mit Einverständnis des Arbeitgebers in Teilzeit arbeitete. Kurz vor Ablauf der zweiten regulären Elternzeit beschloss sie aber, um ein weiteres Jahr auf dann drei Jahre zu verlängern. Dies habe sie nach der Geburt ihres Kindes noch nicht absehen können, sagte sie am Dienstag vor Gericht. Ihr drittes Gesuch auf Teilzeit mit 20 Wochenstunden wurde vom Arbeitgeber abgelehnt. Die Beratungsfirma machte dringende betriebliche Gründe geltend – die Personalreferentin könne nur Vollzeit oder gar nicht arbeiten, hieß es. Mehr